Dienstleistungen - Suzana Ulbrich
Was können wir für Sie tun ?

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Version 3.0 zum Kundenvertrag

zwischen

Dienstleistungen Suzana Ulbrich / Frau Suzana Ulbrich
Mainzer Landstrasse 239
60326 Frankfurt am Main

als Auftraggeber
– nachfolgend Auftraggeber –

SEVENIT GmbH, Hauptstraße 40,  77652 Offenburg

- nachstehend „Auftragnehmer“ genannt -

- nachstehend einzeln oder gemeinsam auch „Partei“ bzw. „Parteien“genannt -


§ 1 Vertragsgegenstand / Rechtsgrundlage

(1) Gegenstand

Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung, dem„SaaS-Vertrag“, auf die hier verwiesen wird (im Folgenden Leistungsvereinbarung genannt).

Der Auftragnehmer bietet seinen Kunden verschiedene Dienstleistungen rund um das Thema Buchhaltung und Fakturierung an. Diese erbringt der Auftragnehmer auf Basis der mit dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus den einzelnen vom Auftraggeber beim Auftragnehmer gebuchten Leistungen (nachfolgend zusammengefasst „Hauptvertrag“) in Zusammenhangstehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte personenbezogene Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können.

(2) Dauer

Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung

§ 2 Konkretisierung des Auftragsinhaltes

(1) Art und Zweck der vorhergesehenen Verarbeitung von Daten

Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben in der Leistungsvereinbarung.

Der Auftragnehmer kann die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und im Rahmen seiner Leistungserbringung zusätzlich gewonnenen Daten für rein statistische Zwecke aggregieren und daraus Statistiken ohne Nennung des Auftraggebers und in eigenem Namen veröffentlichen. Dies beschränkt sich auf ausschließlich anonymisierte, aggregierte Daten ohne jeglichen Personenbezug.

(2) Art der Daten

Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien:

Angaben zur Person:

-  Stammdaten wie Name und Anschrift
-  E-Mail-Adresse
-  Telefonnummer
-  Mobilfunknummer
-  Bankverbindung
-  Bestelldaten
-  Rechnungsdaten
-  Daten zum Zahlungsverhalten

(3) Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

Kunden des Auftraggebers
Ansprechpartner bei Kunden des Auftraggebers

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

(1)Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, der Bestimmungen dieses Vertrags für die in § 2 (1) beschriebenen Zwecke und nach Weisung des Auftraggebers. Ist der Auftragnehmer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung gehindert, die Daten entsprechend dieses Vertrags und der Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten, informiert er den Auftraggeber vor der Verarbeitung hierüber, es sei denn, eine solche Inkenntnissetzung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses gesetzlich untersagt. Der Auftragnehmer darf die Daten für keine anderen Zwecke verwenden und ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm überlassenen Daten an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne vorherige Einwilligung des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung.
Im Fall der Wartung, Fernwartung und/oder IT-Fehleranalyse ist der Zugriff auf Daten des Auftraggebers nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist ein Datenzugriff nicht vermeidbar, muss der Auftraggeber den Datenzugriff auf das Minimum beschränken.

(2) In dem vom Auftraggeber gesetzten Rahmen ist der Auftraggeber allein für die Art und Weise und die Mittel der Datenverarbeitung verantwortlich.

(3)Der Auftragnehmer sichert zu, einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben, dem die erforderliche Zeit zurErledigung seiner Aufgaben gewährt wird. Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrzunehmen; er hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen und der vereinbarten Regelungen zum Datenschutz zu überwachen. Genaue Angaben zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind nachstehend in §8 hinterlegt.

(4) Die Datenverarbeitung darf generell in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgen. Land und Adresse der Verarbeitung müssen von den Parteien vor der Datenverarbeitung in § 2 (1) festgelegt werden. Eine Datenverarbeitung in sogenannten Drittländern (d. h. Ländern, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind) darf nur auf der Grundlage einer zusätzlichen, gesonderten Vereinbarung zur Sicherung eines angemessenen Datenschutzniveaus vorgenommen werden.

Insbesondere ist der Auftragnehmer verpflichtet, die EU- Standardvertragsklauseln oder eine weitere geeignete Rechtsgrundlage wie das EU-US Privacy Shield zum Bestandteil der Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit solchen Subunternehmern zu machen.

(5)Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber, insbesondere bei Datenschutzüberprüfungen durch die Aufsichtsbehörden, sofern diese Überprüfungen die Datenverarbeitung gemäß dieses Vertrags betreffen, und ist zur sofortigen Umsetzung der Auflagen der Aufsichtsbehörde in Absprache mit dem Auftraggeber verpflichtet.

Der Auftragnehmer selbst überwacht auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen dieses Vertrags im eigenen Bereich. Der Auftragnehmer führt in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch, um die Wirksamkeit und den Erfolg der umgesetzten technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen zu prüfen.

(6) Der Auftragnehmer ist zur Unterstützung des Auftraggebers entsprechend dessen Weisungen verpflichtet, wenn der Auftraggeber seine Pflichten gegenüber betroffenen Person erfüllt, die ihre Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen ausüben (z. B. Recht auf Auskunft, Berichtigung).

Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, so wird dieser keine Auskünfte erteilen, sondern die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen; er wird den Auftraggeber entsprechend informieren.

(7)Der Auftragnehmer wird, soweit ein Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch den Auftraggeber besteht, den Auftraggeber auch bei der Wahrnehmung seiner sonstigen gesetzlichen Pflichten unterstützen. Er wird insbesondere

(a)den Auftraggeber unverzüglich über Fälle von schwerwiegenden Betriebsstörungen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und / oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten informieren. Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, den Aufsichtsbehörden Datenschutzverletzungen unverzüglich zu melden. Die entsprechenden Informationen sind zu dokumentieren; sie müssen die für die Meldung an die Aufsichtsbehörden erforderlichen Details enthalten. Im Fall von Datenschutzverletzungen unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Aufforderung bei der Benachrichtigung der betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde.

(8)  Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber umgehend über sämtliche an den Auftragnehmer gerichtete Mitteilungen der Aufsichtsbehörden (z. B. Anfragen, Benachrichtigung über Maßnahmen oder Auflagen) in Verbindung mit der Verarbeitung von Daten nach diesem Vertrag zu informieren. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Auflagen darf der Auftragnehmer Auskünfte an Dritte, auch an Aufsichtsbehörden, nur nach vorheriger Zustimmung (schriftlich oder per E-Mail) durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber erteilen.

(9)  Fertigstellung der Auftragsarbeit oder früher auf Verlangen des Auftraggebers löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten bzw. vernichtet Datenträger mit personenbezogenen Daten datenschutzgerecht entsprechend aktueller und anerkannter technischer Standards in der Weise, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Ausgenommen hiervon sind anonymisierte Testdaten, die zu Testzwecken benötigt werden.

§ 4 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

(1)Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Umgang mit den Daten des Auftraggebers ausschließlich unter Beachtung der nach den gesetzlichen Bestimmungen und dieses Vertrags erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen erfolgt. Über bestehende Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen informiert der Auftragnehmer über folgende Webseite sevdesk.de/content/uploads/toms.pdf. Bei einer Änderung der Technisch und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen informiert der Auftragnehmer per E-Mail oder in sevDesk. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen aus wichtigem Grund gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt.

(2)Soweit Leistungen im Bereich Wartung, Fernwartung und/ oder IT- Fehleranalyse erbracht werden, gelten ergänzend folgende Regelungen:

(a) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden angemessene Identifizierungs- und Verschlüsselungsverfahren. Vor Durchführung der Arbeiten werden sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer über etwa notwendige Datensicherungsmaßnahmen verständigen.
(b) Alle Leistungen werden vom Auftragnehmer dokumentiert und protokolliert.
(c) Wirkdaten (Produktivdaten, z. B. Daten des Auftraggebers, Netzdaten zur Erbringung des Telekommunikationsdienstes des Auftraggebers) dürfen nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers und nur zu Fehleranalysezwecken verwendet werden. Diese Daten dürfen ausschließlich auf dem bereitgestellten Equipment des Auftraggebers verwendet werden oder auf Equipment des Auftragnehmers, das zuvor vom Auftraggeber für diesen Zweck freigegeben wurde. Wirkdaten dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers in Textform auf mobile Speichermedien (PDAs, USB-Speichersticks oder ähnliche Geräte) kopiert werden.

(3) Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Sofern Daten zur Erreichung des Verwendungszwecks nicht erforderlich sind, werden die technischen Voreinstellungen so festgelegt, dass Daten nur durch eine Aktion der Betroffenen Person erhoben, verarbeitet, weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§ 5 Vertraulichkeit

(1)  Der Auftragnehmer gewährleistet, dass nur solche Personen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugt werden, die sich zuvor zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Er gewährleistet, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, insbesondere für keine anderen Zwecke und dass sie nicht an Dritte übermittelt werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Datenverarbeitung betrauten Personen mit den Vorgaben und Weisungen dieser Vereinbarung im Voraus vertraut gemacht werden.
(2)  Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit die Möglichkeit hat, auf elektronische Kommunikationsdaten zuzugreifen, gewährleistet er, dass sich die Vertraulichkeitsverpflichtung der mit der Verarbeitung betrauten Personen erstreckt auf den Inhalt und die näheren Umstände der elektronischen Kommunikation der betroffenen Personen, insbesondere die Beteiligung einer betroffenen Person an einem elektronischen Kommunikationsvorgang und die näheren Umstände fehlgeschlagener Kommunikationsversuche.

§ 6 Weitere Auftragnehmer

Der Auftraggeber stimmt einer Beauftragung von Subunternehmern zu. Ein Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit der Verarbeitung von Daten des Auftraggebers beauftragt oder Dritte die Zugriffsmöglichkeit auf diese Daten erhalten.

(1) Über bestehende Unterbeauftragungsverhältnisse informiert der Auftragnehmer über folgende Webseitesevdesk.de/content/uploads/subunternehmer.pdf. Bei einer Änderung der Subunternehmer informiert der Auftragnehmer per E-Mail oder in sevDesk. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen aus wichtigem Grund gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der weitere Auftragnehmer (Sub- und Sub-Subunternehmer) gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner in entsprechender Weise verpflichtet ist, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach diesem Vertrag verpflichtet ist. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Unter- Auftragnehmers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen, vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig zu überprüfen. Entsprechendes gilt im Verhältnis des Subunternehmers zum Sub- Subunternehmer. Das Ergebnis ist jeweils zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
(3)Die Weiterleitung von Daten von dem Auftragnehmer an weitere Auftragnehmer bzw. der Beginn der Leistungen im Bereich Wartung / Fernwartung / IT-Fehleranalyse ist nur dann zulässig, wenn der weitere Auftragnehmer seine Mitarbeiter entsprechend § 5 dieses Vertrags auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und sie entsprechend belehrt hat und die vereinbarten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt hat.

§ 7 Vertragsdauer; Kündigung

(1)  Dieser Vertrag gilt für die Dauer der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit etwaiger anderer Verträge (insbesondere des Hauptvertrags), die die Parteien ebenfalls bzgl. der Erbringung der vereinbarten Leistungen abgeschlossen haben.
(2)  Der Auftraggeber kann die Kooperation mit dem Auftragnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen diesen Vertrag vorliegt, wenn der Auftragnehmer Überprüfungen durch einen Auftraggeber vertragswidrig ganz oder teilweise verweigert. Etwaige andere Verträge, die ebenfalls die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber regeln (insbesondere den Hauptvertrag), kann der Auftraggeber in dem Fall jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

§ 8 Ansprechpartner:

Ansprechpartner beim Auftragnehmer ist: Marco Reinbold
Funktion: Geschäftsführer Hauptstraße 40
77652 Offenburg
E-Mail: privacy@sevdesk.de
Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers ist:

Rechtsanwalt Georg Kleine
Marktplatz 17
79346 Endingen

E-Mail: privacy@sevdesk.de

§ 9 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für schuldhafte Verletzungen dieses Vertrags regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er bei der Erhebung bzw. Verarbeitung der Daten die Regelungen dieses Vertrags beachtet hat und insbesondere die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen wie vereinbart umgesetzt hat.


§ 10 Sonstiges

(1) Der Auftragnehmer darf keine der Daten aus dem Grund zurückbehalten, dass er selbst ein Recht gegenüber dem Auftraggeber hat.
(2) Von der Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrags bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam erweisen, werden die Parteien diese durch eine neue ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
(3) Sämtliche Änderungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform (einschließlich per E-Mail). Dies gilt auch für das Abbedingen dieser Schriftformklausel selbst.
(4) Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftraggebers und des Auftragnehmers auf diesen Vertrag keine Anwendung finden.
(5) Der alleinige Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg. Dieser gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes.
(6)Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
(7)Soweit diese Vereinbarung vor dem 25.05.2018 und damit vor dem Wirksamwerden der DSGVO abgeschlossen wurde, sind sich die Parteien einig, dass bis zu diesem Zeitpunkt das jeweils national geltende Datenschutzrecht entsprechend anzuwenden ist.



 
 
 
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